Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Version: 01-01-2025
ARTIKEL 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Cayenne Stables: die professionelle Einheit, welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet und in der (internationalen) Pferdebranche tätig ist, sowie jede (juristische) Person, die direkt oder indirekt im Namen oder im Auftrag von Cayenne Stables handelt. Diese Partei kann unter anderem als Verkäufer, Vermittler, Trainer, Stallanbieter, Vermieter, Lessor oder in jeglicher anderer Funktion auftreten, jeweils im weitesten Sinne.
1.2 Käufer/Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die mit Cayenne Stables einen Vertrag abschließen möchte, abschließt oder hierüber in Verhandlung tritt, einschließlich ihrer Vertreter, Bevollmächtigten, Trainer, Stallhalter, Beauftragten, Mitarbeiter oder sonstiger Dritter, die im Namen oder auf Rechnung des Käufers/Kunden handeln. Das Fehlen ausreichender veterinärmedizinischer, juristischer, steuerlicher oder finanzieller Kenntnisse und Informationen geht stets zu Lasten des Käufers/Kunden.
1.3 Auftraggeber: jede (juristische) Person, die Cayenne Stables ausdrücklich mit (Ver-)Kaufsvermittlung, Training, Unterbringung, Transportvermittlung oder anderen Dienstleistungen in Bezug auf ein Pferd beauftragt. Diese Partei kann – abhängig vom Sachverhalt – gleichzeitig unter die Definition Käufer/Kunde fallen.
1.4 Pferd: jedes Pferd, Pony, Fohlen, Embryo oder anderes (Zucht-)Tier (einschließlich etwaiger Nachkommen und daraus abgeleiteter Zuchtprodukte), das Gegenstand eines beabsichtigten oder bestehenden Vertrages oder einer Dienstleistung zwischen Cayenne Stables und Käufer/Kunde oder Auftraggeber sein kann.
1.5 Vertrag: jede rechtsgültige, schriftliche Vereinbarung zwischen Cayenne Stables und Käufer/Kunde bzw. Cayenne Stables und Auftraggeber, betreffend (aber nicht beschränkt auf) Kauf, Verkauf, (Ver-)Kaufsvermittlung, Training, Unterbringung, Transportvermittlung, Vermietung, Leasing oder Leihe. Mündliche Zusagen oder digitale Erklärungen (wie WhatsApp, SMS, Social Media) gelten nur dann als Schriftform, wenn und soweit Cayenne Stables diese im Nachhinein ausdrücklich (z.B. per E-Mail oder in einem unterzeichneten Dokument) bestätigt.
1.6 Kaufpreis / Gebühr: der schriftlich vereinbarte Geldbetrag, den der Käufer/Kunde bzw. der Auftraggeber an Cayenne Stables für die vereinbarte Leistung (z.B. Kauf, Verkauf, Training, Unterbringung, Vermittlung, Vermietung, Leasing) schuldet, jeweils zuzüglich etwaiger zusätzlicher Kosten (z.B. tierärztliche Untersuchungen, Transport, Versicherungen, Steuern, Unterbringung), soweit nicht schriftlich etwas anderes festgelegt ist.
1.7 Verborgene Mängel: jede körperliche, psychische oder medizinische Abweichung des Pferdes, die dessen normalen Gebrauch oder Funktion wesentlich beeinträchtigt und von der Käufer/Kunde oder Auftraggeber beim Eingehen bzw. der Durchführung des Vertrages vernünftigerweise keine Kenntnis haben konnte. Diese Definition wird so eng wie möglich ausgelegt zugunsten von Cayenne Stables.
1.8 Schriftform: eine auf dauerhafter und reproduzierbarer Weise festgehaltene Kommunikationsform per Einschreiben oder E-Mail. Digitale Kommunikation wie WhatsApp, SMS und Social Media wird nur dann als Schriftform anerkannt, wenn Cayenne Stables dies im Nachhinein ausdrücklich bestätigt (z.B. per E-Mail oder in einem unterzeichneten Dokument).
1.9 Höhere Gewalt: jedes Ereignis oder jeder Umstand, der außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Cayenne Stables liegt und die (rechtzeitige oder vollständige) Erfüllung der Pflichten erschwert, verzögert oder unmöglich macht. Hierunter fallen unter anderem Brand, Naturkatastrophen, Epidemien, (inter-)nationale Notlagen, Tierseuchen, technische Störungen, behördliche Maßnahmen, Transportbeschränkungen, Zollprobleme, Kriegsdrohungen, Sanktionen oder Handelsbeschränkungen.
1.10 Vermieter/Lessor: Cayenne Stables in der Rolle, in der sie einem Dritten ein Pferd zeitweise durch Vermietung, Leasing, Leihe oder eine ähnliche Konstruktion zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob hierfür eine Vergütung geschuldet wird.
1.11 Mieter/Lessee: jede natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Vertrages mit Cayenne Stables ein Pferd zeitweise übernimmt durch Vermietung, Leasing oder Leihe.
1.12 Probezeitraum: ein im Voraus schriftlich festgelegter Zeitraum, in dem ein (potenzieller) Käufer/Kunde ein Pferd vorübergehend benutzt, um dessen Eignung für einen möglichen Kauf zu beurteilen.
1.13 Besucher: jede natürliche oder juristische Person, die das Gelände von Cayenne Stables betritt oder sich gemeinsam mit Cayenne Stables auf dem Gelände Dritter befindet (z.B. für Besichtigungen, Probereiten, Veranstaltungen oder Untersuchungen), unabhängig vom Titel oder Grund des Besuchs.
1.14 Sonstige Gegenstände: alle nicht-lebenden Objekte – zum Beispiel Trensen, Sättel, Decken, Geschirre, Schutzausrüstungen, Trainingsmaterialien und andere verwandte Gegenstände – die von Cayenne Stables an Käufer/Kunde oder Auftraggeber verkauft, vermietet, verliehen oder in anderer Weise bereitgestellt werden.
1.15 Ersatzpferd: ein Pferd, das dem Käufer/Kunden schriftlich zur Verfügung gestellt wird, wenn das ursprünglich vereinbarte Pferd (vorübergehend) nicht verfügbar ist. Dies erfolgt nur, wenn Cayenne Stables zustimmt und zu noch festzulegenden Kosten und Bedingungen.
1.16 Trainer: jede natürliche Person, die im Namen oder Auftrag von Cayenne Stables ein Training oder eine Betreuung für Käufer/Kunde, Auftraggeber oder Dritte anbietet.
ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT UND RANGFOLGE
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für jedes bereits bestehende, zukünftige oder geplante Rechtsverhältnis zwischen Cayenne Stables und Käufer/Kunde sowie zwischen Cayenne Stables und Auftraggeber, unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Jede Form der Nutzung, Beauftragung oder Transaktion impliziert die Annahme dieser Bedingungen, ohne dass eine gesonderte Unterzeichnung erforderlich ist.
2.2 Etwaige (allgemeine) Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden, des Auftraggebers oder Dritter werden ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, Cayenne Stables hat sie schriftlich akzeptiert. Bei Widersprüchen zwischen solchen Bedingungen und den vorliegenden Bedingungen haben stets die Bedingungen von Cayenne Stables Vorrang.
2.3 Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von Cayenne Stables schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich für den jeweiligen Vertrag, auf den sie sich beziehen.
2.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen voll in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, gemeinsam eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt, unter Wahrung der Schutzwirkung zugunsten von Cayenne Stables.
2.5 Cayenne Stables kann diese Bedingungen auch elektronisch (z.B. per E-Mail oder über die Website) zur Verfügung stellen. In diesem Fall gilt, dass Käufer/Kunde oder Auftraggeber sie rechtzeitig erhalten und akzeptiert haben.
2.6 Auf alle Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher anderer Rechtsordnungen oder internationaler Bestimmungen, die die Exklusivität des niederländischen Rechts einschränken.
2.7 Käufer/Kunde und/oder Auftraggeber erkennt an, dass bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland lokale Regelungen angewendet werden können, und übernimmt sämtliche sich daraus ergebenden Risiken und Haftungen uneingeschränkt.
2.8 Mündliche Zusagen oder digitale Aussagen (WhatsApp, SMS, Social Media) haben keine bindende Wirkung, es sei denn, Cayenne Stables bestätigt sie anschließend schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument.
2.9 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den entsprechenden Verträgen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
2.10 Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden, ist im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit ausschließlich die niederländische Fassung bindend.
2.11 Soweit der Vertragspartner als Verbraucher im Sinne des Gesetzes anzusehen ist, gilt, dass alle Bestimmungen dieser Bedingungen, die zwingendem Verbraucherrecht widersprechen, insoweit angepasst oder außer Anwendung gelassen werden, wie das Gesetz dies erfordert. Alle übrigen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt gültig. Allein die Tatsache, dass diese Bedingungen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen und/oder Garantien enthalten, bedeutet nicht, dass Cayenne Stables auf die Einhaltung etwaigen zwingenden Verbraucherrechts verzichtet.
ARTIKEL 3 – ANGEBOTE, PREISANGABEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
3.1 Alle Angebote, Preisangaben und Offerten von Cayenne Stables sind unverbindlich und können von Cayenne Stables jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange noch kein rechtsgültiger, beidseitig unterschriebener Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn im Angebot eine Annahmefrist genannt ist.
3.2 Offensichtliche Druck-, Rechen- oder Schreibfehler sind für Cayenne Stables nicht bindend und berechtigen den Käufer/Kunden oder Auftraggeber nicht zu Lieferung, Erfüllung oder Schadensersatz.
3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien ihn schriftlich bestätigt oder unterzeichnet haben und darin die wesentlichen Vertragsinhalte (z.B. Kaufpreis, Verpflichtungen, Laufzeit) festgehalten sind. Digitale oder mündliche Erklärungen außerhalb dieses Vertrages sind nicht bindend, sofern keine schriftliche Bestätigung durch Cayenne Stables vorliegt.
3.4 Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, erlischt ein Angebot von Cayenne Stables automatisch fünf Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum, ohne weitere Mitteilung.
3.5 Von Cayenne Stables zur Verfügung gestellte Informationen, wie Fotos, Videos oder tierärztliche Berichte, sind unverbindlich. Hieraus können keine Rechte oder Garantien abgeleitet werden.
3.6 Cayenne Stables ist berechtigt, eine Bonitäts- oder Solvenzprüfung beim Käufer/Kunden oder Auftraggeber durchzuführen und daran ggf. eine zusätzliche Sicherheitsleistung zu knüpfen oder die Leistung zu verweigern, wenn das Ergebnis negativ ist.
ARTIKEL 4 – PREISE, TARIFE UND ZAHLUNG
4.1 Die im Vertrag oder auf der Rechnung genannte Zahlungsfrist ist verbindlich. Fehlt eine solche Angabe, gilt eine Frist von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Käufer/Kunde oder Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
4.2 Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Kosten (z.B. Bankgebühren, internationale Transaktionsgebühren, Wechselkursschwankungen) trägt uneingeschränkt der Käufer/Kunde oder Auftraggeber. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der volle Betrag ohne Abzüge auf dem angegebenen Konto von Cayenne Stables gutgeschrieben ist.
4.3 Bei Verzug schuldet die Gegenpartei die gesetzliche (handelsübliche) Verzugszinsen, zuzüglich (außer-)gerichtlicher Inkassokosten und aller weiteren angemessenen Beitreibungskosten. Die Inkassokosten betragen mindestens fünfzehn Prozent des geschuldeten Betrags, unbeschadet des Rechts auf vollständigen Schadensersatz.
4.4 Käufer/Kunde oder Auftraggeber ist nicht berechtigt, Verrechnung, Aufschub oder Einbehalt vorzunehmen, ungeachtet etwaiger Mängel oder (Gegen-)Forderungen.
4.5 Cayenne Stables hat ein Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen (einschließlich Pferden), die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag in Besitz hat, bis sämtliche Forderungen vollständig beglichen sind, einschließlich Zinsen und Kosten.
4.6 Wenn Käufer/Kunde oder Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, verfällt eine sofort fällige Vertragsstrafe von 2500 Euro pro Verstoß, zuzüglich 250 Euro für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, bis zu einem Höchstbetrag von 25000 Euro. Das Recht von Cayenne Stables auf weitergehenden Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
4.7 Eine vereinbarte Anzahlung wird nicht erstattet, wenn Käufer/Kunde oder Auftraggeber den Vertrag storniert oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Regelung oder eine von Cayenne Stables schriftlich anerkannte Ausnahme bestimmt etwas anderes.
4.8 Sämtliche (außer-)gerichtlichen Inkassokosten, die Cayenne Stables vernünftigerweise aufwenden muss, um ihre Forderungen einzutreiben, sind vollständig vom Käufer/Kunden oder Auftraggeber zu tragen (z.B. internationale Inkassoverfahren, Gerichtsvollzieherkosten, Rechtsbeistand).
4.9 Sollte Cayenne Stables gesetzlich oder aufgrund einer schriftlichen Zustimmung gehalten sein, einen bereits gezahlten Betrag zu erstatten, wird nur der Netto-Betrag abzüglich entstandener Kosten erstattet.
4.10 Cayenne Stables kann jederzeit eine (teilweise) Vorauszahlung oder weitere Sicherheitsleistung verlangen, wenn Art oder Umfang des Auftrags dies rechtfertigen (z.B. bei kostenintensiven Leistungen wie internationalem Transport oder Training). Verweigert die Gegenpartei die geforderte Vorauszahlung, kann Cayenne Stables ihre Pflichten aussetzen oder den Vertrag auflösen, unbeschadet ihres Rechtes auf Schadensersatz.
ARTIKEL 5 – LIEFERUNG, EIGENTUM UND GEFAHRENÜBERGANG BEI VERKAUF
5.1 Die Lieferung des Pferdes erfolgt auf die von Cayenne Stables bestimmte Weise, an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mangels weiterer Absprachen ist Cayenne Stables frei in der Wahl des Lieferzeitpunkts und -orts.
5.2 Ab dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist (z.B. unterzeichnet), trägt der Käufer/Kunde sämtliche Risiken für Verlust, Diebstahl, Krankheit, Tod oder Wertminderung, auch wenn sich das Pferd noch bei Cayenne Stables befindet. Cayenne Stables haftet nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.3 Das rechtliche Eigentum am Pferd geht erst dann auf den Käufer/Kunden über, wenn der vollständige Kaufpreis (einschließlich etwaiger Nebenkosten) von Cayenne Stables erhalten wurde und das Pferd das Gelände von Cayenne Stables tatsächlich verlassen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt behält Cayenne Stables das Eigentum, unabhängig davon, wer das Pferd tatsächlich in Besitz hat.
5.4 Alle tierärztlichen Formalitäten (auch international), Untersuchungen, Einfuhr-/Ausfuhrverfahren und zugehörigen Kosten und Risiken liegen beim Käufer/Kunden. Ein Rat von Cayenne Stables entbindet den Käufer/Kunden nicht von seinen eigenen Pflichten.
5.5 Der Transport des Pferdes ist ein gesonderter Vertrag zwischen Käufer/Kunde und einem Transportunternehmen, an dem Cayenne Stables nicht beteiligt ist und für dessen Mängel oder Schäden während des Transports sie nicht haftbar gemacht werden kann, unabhängig davon, wer den Transport durchführt.
5.6 Nimmt der Käufer/Kunde das Pferd nicht rechtzeitig ab, trägt er alle daraus entstehenden Kosten (Unterbringung, Pflege, Versicherung). Bleibt der Käufer/Kunde nach schriftlicher Mahnung in Verzug, ist Cayenne Stables berechtigt, den Vertrag zu kündigen und das Pferd (weiter-)zuverkaufen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein.
5.7 Bei internationalen Lieferungen geht das volle Transportrisiko auf den Käufer/Kunden über, sobald das Pferd an das internationale Transportunternehmen übergeben wird. Ab diesem Zeitpunkt haftet Cayenne Stables nicht mehr, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.8 Der Käufer/Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller Zoll-, Einfuhr- und veterinärrechtlichen Vorschriften des Bestimmungslandes. Verzögerungen, Kosten oder Komplikationen diesbezüglich gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers/Kunden.
5.9 Verbleibt das Pferd nach dem Kauf – auf Wunsch des Käufers/Kunden – (vorübergehend) auf dem Gelände von Cayenne Stables, haftet Cayenne Stables nicht für Verletzungen, Krankheit, Tod oder sonstige Schäden, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Cayenne Stables vorliegt.
5.10 Der Käufer/Kunde ist verpflichtet, das Pferd vor Verlassen des Geländes von Cayenne Stables zu kontrollieren. Mängel, die später auftreten, fallen in den Risikobereich des Käufers/Kunden und können Cayenne Stables nicht angelastet werden.
5.11 Cayenne Stables ist nicht verantwortlich für die Einhaltung ausländischer (veterinärer oder steuerlicher) Vorschriften. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken liegen vorbehaltlos beim Käufer/Kunden.
5.12 Der Käufer/Kunde verpflichtet sich, das Pferd unmittelbar nach der tatsächlichen Übergabe mindestens gegen Tod, tierärztliche Kosten und Haftpflicht zu versichern. Unterlässt er dies, trägt er sämtliches Risiko selbst.
5.13 Können ein- oder Ausfuhr eines Pferdes aufgrund von Sanktionen, Handelsbeschränkungen oder behördlichen Maßnahmen nicht erfolgen, bleibt die Zahlungspflicht uneingeschränkt bestehen. Etwaige zusätzliche Kosten (z.B. Unterbringung, Transportumleitung) trägt der Käufer/Kunde.
5.14 Werden veterinärmedizinische, administrative oder Identifikationsverfahren im Zusammenhang mit der Lieferung (z.B. Passregistrierung) nicht eingehalten, geht dies zu Lasten und auf Risiko des Käufers/Kunden. Cayenne Stables kann zusätzliche Kosten (Verwaltung, Lagerung, Versicherung) in Rechnung stellen, wenn sich durch Vernachlässigung seitens des Käufers/Kunden Verzögerungen ergeben.
5.15 Falls beim Grenzübertritt eine behördlich vorgeschriebene Quarantäne, tierärztliche Untersuchung oder eine andere einschneidende Maßnahme verhängt wird, gehen sämtliche daraus entstehenden Kosten und Verzögerungen zu Lasten und Risiko des Käufers/Kunden. Dies berechtigt den Käufer/Kunden nicht zur Vertragsauflösung oder zu Schadensersatz.
ARTIKEL 6 – TRANSPORT, WETTBEWERBE, PRÜFUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
6.1 Falls Cayenne Stables das Pferd im Auftrag oder auf Wunsch des Auftraggebers transportiert, bewegt oder verbringt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transporte zu und von Turnieren, Körungen, Auktionen, Veranstaltungen oder anderen Orten –, erfolgt dieser Transport vollständig auf Risiko und Kosten des Auftraggebers. Cayenne Stables haftet unter keinen Umständen für Schäden, Verletzungen, Krankheiten, Tod, Verlust, Diebstahl oder sonstige negative Folgen, die während oder infolge des Transports oder Aufenthalts an anderen Orten entstehen könnten, ausgenommen bei nachweisbar grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables.
6.2 Alle mit dem Transport verbundenen Kosten, wie beispielsweise Transportvergütungen, Treibstoffkosten, Zollgebühren, Parkgebühren, veterinärmedizinische Kontrollen, Grenzformalitäten und alle notwendigen Versicherungen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber stellt Cayenne Stables hiermit ausdrücklich und vollständig von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Schäden oder Verlusten während des Transports entstehen.
6.3 Cayenne Stables übernimmt keinerlei Garantien oder Zusicherungen bezüglich Ergebnissen, Leistungen, Bewertungen oder Erfolgen im Rahmen von Turnieren, Veranstaltungen, Auktionen oder Körungen. Sämtliche Risiken im Zusammenhang mit enttäuschenden Leistungen, negativen Ergebnissen, Disqualifikationen, Reputationsschäden, Imageschäden, kommerziellen Schäden oder sonstigen nachteiligen Folgen liegen ausdrücklich und ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass Cayenne Stables für solche Folgen niemals haftbar gemacht werden kann.
6.4 Der Auftraggeber stellt Cayenne Stables ausdrücklich und vollständig von jeglicher Haftung, Schadensersatzforderungen oder rechtlichen Verfahren Dritter frei, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Veranstalter, Mitarbeiter, Freiwillige, Tierärzte, Richter, Besucher, Kunden, Offizielle und andere Teilnehmer, sofern diese Ansprüche durch das Verhalten, Handeln oder die bloße Anwesenheit des Pferdes während Turnieren, Körungen, Auktionen oder anderen Veranstaltungen verursacht oder beeinflusst wurden. Diese Freistellung gilt absolut und uneingeschränkt, ausgenommen bei nachweisbar grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables.
6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, vor jedem Transport sowie vor jeder Teilnahme an Turnieren, Veranstaltungen oder anderen externen Aktivitäten, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die mindestens Todesfall, dauerhafte Invalidität, Veterinärkosten, transportbedingte Risiken und gesetzliche Haftpflicht gegenüber Dritten abdeckt. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, akzeptiert er ausdrücklich und uneingeschränkt sämtliche hieraus entstehenden Risiken und stellt Cayenne Stables uneingeschränkt von Haftung und sämtlichen Schadensersatzforderungen frei.
6.6 Falls eine Teilnahme an Turnieren, Körungen, Veranstaltungen oder ein Transport weniger als sieben Tage vor dem geplanten Termin durch den Auftraggeber abgesagt wird, bleibt die volle vereinbarte Vergütung geschuldet. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor Abreise schuldet der Auftraggeber zusätzlich 50 % der entstandenen oder anfallenden Kosten, unbeschadet weiterer Rechte von Cayenne Stables auf vollständigen Schadensersatz.
6.7 Cayenne Stables behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Teilnahme an Veranstaltungen oder den Transport unverzüglich abzubrechen oder zu annullieren, wenn nach Meinung von Cayenne Stables die Sicherheit, Gesundheit oder das Wohlbefinden von Mensch oder Tier während des Transports, eines Turniers, einer Körung, einer Auktion oder Veranstaltung gefährdet sind. Hierdurch entstehen dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche, und alle bereits entstandenen Kosten bleiben vollständig vom Auftraggeber geschuldet.
6.8 Cayenne Stables behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei akuten medizinischen Notfällen während eines Transports oder einer Veranstaltung, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich erreichbar ist, eigenständig notwendige veterinärmedizinische Maßnahmen einzuleiten, einschließlich Notfallbehandlungen, operativer Eingriffe oder Euthanasie gemäß tierärztlicher Beratung. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit dieser Befugnis, wobei sämtliche daraus resultierenden Kosten, Risiken und Folgen vollständig zu Lasten des Auftraggebers gehen.
6.9 Cayenne Stables haftet keinesfalls für Verzögerungen, Absagen, Änderungen oder Einschränkungen, die durch behördliche Maßnahmen, veterinärmedizinische Vorschriften, Zollformalitäten, technische Probleme, Transportunterbrechungen, Witterungsbedingungen oder andere unvorhersehbare Umstände, einschließlich Fällen höherer Gewalt, verursacht werden. Sämtliche hieraus resultierenden Risiken, Kosten und Folgen bleiben vollständig und ausschließlich beim Auftraggeber.
6.10 Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er sich der inhärenten Risiken bewusst ist, die mit dem Transport sowie der Teilnahme an Veranstaltungen, Turnieren und Körungen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem erhöhter Stress, Verletzungen, Infektionen und Unfälle. Der Auftraggeber akzeptiert sämtliche dieser Risiken ausdrücklich und vollständig und verzichtet auf jegliche Haftungsansprüche gegenüber Cayenne Stables, außer im Falle nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
6.11 Der Auftraggeber garantiert ausdrücklich, dass das Pferd frei von jeglichen rechtlichen Einschränkungen wie Pfandrechten, Eigentumsbeschränkungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Ansprüchen Dritter ist. Sollte während eines Transports oder einer Veranstaltung ein rechtliches Verfahren eingeleitet oder das Pferd beschlagnahmt werden, stellt der Auftraggeber Cayenne Stables vollständig von sämtlichen daraus resultierenden Schäden, Kosten und rechtlichen Konsequenzen frei.
6.12 Sollte das Pferd während des Transports oder auf Veranstaltungen Schäden an Eigentum oder anderen Pferden verursachen, bleibt der Auftraggeber hierfür vollständig haftbar und stellt Cayenne Stables ausdrücklich und vollständig von sämtlichen Forderungen Dritter frei.
6.13 Cayenne Stables ist berechtigt, während Turnieren oder Veranstaltungen Bildmaterial zu erstellen und dieses für Werbe- und Marketingzwecke zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber hat dem im Vorfeld schriftlich widersprochen. Ohne einen solchen Widerspruch gilt diese Zustimmung als erteilt.
6.14 Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, das Pferd bei Abfahrt vom Gelände von Cayenne Stables oder jedem anderen Standort, einschließlich bei Transport durch Cayenne Stables, auf sichtbare Mängel oder medizinische Probleme überprüft zu haben. Cayenne Stables haftet nicht für Mängel oder Schäden, die während oder nach dem Transport, Turnieren oder Veranstaltungen auftreten, außer bei nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables.
ARTIKEL 7 – UNTERSUCHUNG, VERHALTEN, LEISTUNG UND HAFTUNG BEI VERKAUF
7.1 Ein Pferd wird im Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung verkauft, ohne Garantie in Bezug auf Gesundheit, Verwendungszweck, sportliche Leistungen oder Zuchtwert. Der Käufer/Kunde akzeptiert alle sichtbaren und verborgenen Eigenschaften sowie das Verhalten des Pferdes.
7.2 Der Käufer/Kunde kann (muss aber nicht) auf eigene Kosten tierärztliche, röntgenologische oder Dopinguntersuchungen durchführen lassen. Mängel, die mittels solcher Untersuchungen feststellbar gewesen wären, können nachträglich nicht mehr als Grund für Auflösung oder Entschädigung herangezogen werden.
7.3 Stellt der Tierarzt des Käufers/Kunden vor dem Kauf keine Mängel fest, entfällt jedes spätere Recht auf Ansprüche wegen bereits vorhandener, damals jedoch nicht erkannter Gesundheitsprobleme.
7.4 Sobald sich das Pferd tatsächlich oder haftungsrechtlich (gemäß Art. 6:179 BW) im Besitz des Käufers/Kunden befindet, trägt dieser das volle Risiko und die Haftung, auch für Schäden Dritter. Cayenne Stables haftet nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Cayenne Stables.
7.5 Es wird keine Garantie hinsichtlich sportlicher oder züchterischer Leistungen gegeben. Äußerungen oder Ratschläge von Cayenne Stables oder Dritten begründen keine Erfolgspflicht oder Haftung.
7.6 Sichtbare Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach tatsächlicher Lieferung schriftlich zu melden. Verborgene Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch einen Monat nach Lieferung, mit tierärztlichem Nachweis. Nach Ablauf dieser Fristen erlöschen sämtliche Rechte auf Reklamation oder Entschädigung.
7.7 Cayenne Stables übernimmt keine Garantie für künftige Verwendung, Gesundheit oder Leistungsfähigkeit des Pferdes; jede Äußerung ist lediglich eine Momentaufnahme.
7.8 Die Gesamthaftung von Cayenne Stables (vertraglich oder außervertraglich) ist beschränkt auf den Netto-Betrag, den der Käufer/Kunde gezahlt hat, mit einem absoluten Höchstbetrag von 5000 Euro. Indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und immaterielle Schäden sind ausgeschlossen.
7.9 Cayenne Stables haftet nicht für Kosten oder Schäden, die sich aus ausländischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, tierärztlichen Anforderungen oder Zollbestimmungen ergeben.
7.10 Ratschläge oder Unterstützung von Cayenne Stables oder Dritten stellen keine Garantie für irgendein Ergebnis dar.
7.11 Cayenne Stables garantiert nicht, dass ein Pferd frei von Doping oder Medikamenten ist. Etwaige Sanktionen oder Disqualifikationen wegen (Rest-)Stoffen trägt der Käufer/Kunde.
7.11.1 Möchte der Käufer/Kunde für Wettkampfzwecke Dopingfreiheit sicherstellen, kann er vor dem Kauf auf eigene Kosten einen Dopingtest durchführen lassen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass (Rest-)Substanzen vorhanden sind, kann dies Cayenne Stables nicht zugerechnet werden, wenn zuvor kein Test durchgeführt wurde oder das Ergebnis noch nicht bekannt war.
7.12 Stereotypien (Koppen, Luftschnappen, Weben, Box-Walking) fallen nicht in die Verantwortung von Cayenne Stables, unabhängig vom Zeitpunkt der Entdeckung.
7.13 Der Käufer/Kunde hat selbst die Zuchtwerte, genetische Merkmale und Abstammungsnachweise zu prüfen; diesbezüglich werden keine Garantien gewährt.
7.14 Das Betreten des Geländes von Cayenne Stables sowie das Reiten oder Hantieren von Pferden geschieht stets auf eigenes Risiko. Cayenne Stables haftet nicht für Verletzungen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.15 Sämtliche Beschwerden über das Pferd müssen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen schriftlich und ordnungsgemäß gemeldet werden. Nach Ablauf verfällt jedes Recht auf Entschädigung oder Vertragsauflösung.
7.16 Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Cayenne Stables liegt stets beim Käufer/Kunden.
7.17 Cayenne Stables ist nicht verantwortlich für tierärztliche Diagnosen, Behandlungen oder Ratschläge Dritter (z.B. Tierärzte oder Hufschmiede), auch wenn sie diese empfohlen hat. Unbeschadet sonstiger Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet Cayenne Stables nicht für Fehler, Versäumnisse oder Mängel von Tierärzten, Hufschmieden oder anderen Dritten, die vom Käufer/Kunden oder von Cayenne Stables beauftragt werden. Der Käufer/Kunde stellt Cayenne Stables in Bezug auf sämtliche daraus entstehenden Ansprüche frei.
7.18 Gemäß Art. 6:179 BW (Haftung für Tiere) liegt die Haftung beim Halter/Eigentümer des Pferdes ab dem Risikorechtsübergang. Auch wenn sich das Pferd noch auf dem Gelände von Cayenne Stables befindet, bleibt der Käufer/Kunde haftungsrechtlicher Halter.
7.19 Mündliche Äußerungen oder Bemerkungen von Mitarbeitern von Cayenne Stables hinsichtlich Gesundheit, Eignung oder Leistung eines Pferdes stellen niemals eine verbindliche Garantie dar, es sei denn, sie wurden schriftlich von einer befugten Person von Cayenne Stables bestätigt.
7.20 Eine etwaige Entschädigung erfolgt ausschließlich in Sachform (z.B. ein Ersatzpferd oder ein Guthaben), niemals in Geld, es sei denn, Cayenne Stables bestimmt dies ausdrücklich und schriftlich anders.
7.21 Sollte sich das Pferd auf dem Gelände von Cayenne Stables befinden und es tritt ein schwerwiegender medizinischer Notfall ein (z.B. Kolik oder tödliche Verletzungen), während der Käufer/Kunde nicht erreichbar ist, ist Cayenne Stables befugt, in Rücksprache mit einem anerkannten Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer Euthanasie gemäß den geltenden veterinärmedizinischen Richtlinien, auf Rechnung und Risiko des Käufers/Kunden. Ein Zuwarten einer solchen Entscheidung wird nicht verantwortet, wenn dies das Wohlbefinden des Pferdes irreparabel beeinträchtigen würde. Alle finanziellen Folgen und Risiken trägt der Käufer/Kunde, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Cayenne Stables vorliegt.
ARTIKEL 8 – TRAINING, UNTERBRINGUNG UND (VER)KAUFSVERMITTLUNG
8.1 Dieser Artikel gilt vollständig, wenn der Vertrag ganz oder teilweise das Training, die Einstallung, Betreuung, den Transport, die (Verkaufs-)Vermittlung oder anderweitige Haltung eines Pferdes umfasst, das Eigentum des Auftraggebers/Kunden/Käufers ist. Alle übrigen Artikel und Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben uneingeschränkt gültig.
8.2 Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass Training, Einstallung, Transport und die Haltung von Pferden inhärent mit erheblichen Risiken verbunden sind. Zu diesen Risiken zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Verletzungen, Krankheiten, Tod, Wertverlust, Verhaltensänderungen und Schäden gegenüber Dritten oder deren Eigentum. Cayenne Stables lehnt jegliche Haftung hierfür ausdrücklich ab, außer im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables.
8.3 Cayenne Stables übernimmt ausdrücklich nur eine reine Bemühensverpflichtung (keine Erfolgspflicht) bezüglich Training und Pflege des Pferdes. Es werden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich erreichbarer Ergebnisse oder Erfolge abgegeben. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass das Nichterreichen gewünschter Ergebnisse, Ziele, Turniererfolge oder Verkaufserlöse keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Cayenne Stables begründet.
8.4 Sofern Cayenne Stables das Pferde im Auftrag des Auftraggebers abholt, transportiert oder anderweitig verbringt, geschieht dies ausdrücklich auf Risiko und Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Cayenne Stables unter keinen Umständen für Schäden, Krankheiten, Verletzungen, Stresszustände, Todesfälle, Verluste oder sonstige negative Folgen während oder infolge des Transports haftbar gemacht werden kann, es sei denn, es liegt nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables vor. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Pferd vor dem Transport ausreichend versichert ist.
8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit eine umfassende und angemessene Versicherung für das Pferd abzuschließen, die mindestens Todesfall, dauerhafte Invalidität, Tierarztkosten sowie gesetzliche Haftpflicht gegenüber Dritten abdeckt. Der Auftraggeber hat Cayenne Stables auf erstes Anfordern den Nachweis einer solchen Versicherung vorzulegen. Im Falle einer fehlenden Versicherung trägt der Auftraggeber ausdrücklich und uneingeschränkt sämtliche Risiken und Kosten, die daraus entstehen könnten, und stellt Cayenne Stables von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.
8.6 Der Auftraggeber stellt Cayenne Stables ausdrücklich und uneingeschränkt von jeglicher Haftung, Schadensersatzansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten Dritter – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mitarbeiter, Besucher, Kunden, Trainer, Reiter sowie Eigentümer anderer Pferde – frei, welche aus oder im Zusammenhang mit dem Verhalten, den Handlungen oder der bloßen Anwesenheit des Pferdes während des Aufenthalts, des Trainings oder Transports entstehen. Diese Freistellung gilt absolut und uneingeschränkt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables vor.
8.7 Cayenne Stables behält sich das uneingeschränkte Recht vor, in akuten medizinischen Notsituationen, in denen der Auftraggeber nicht unmittelbar erreichbar ist, eigenständig nach fachlichem Ermessen notwendige veterinärmedizinische Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Hierzu gehören ausdrücklich tierärztliche Behandlungen, operative Eingriffe sowie gegebenenfalls Euthanasie gemäß veterinärmedizinischer Empfehlung. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, Risiken und Folgen vollständig zu seinen Lasten gehen.
8.8 Cayenne Stables kann in keinem Fall für Reputationsschäden, Imageschäden, kommerzielle Verluste oder sonstige indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die durch das Pferd oder das Nichterreichen gewünschter Ergebnisse bei Veranstaltungen, Turnieren, Körungen, Auktionen, Shows oder Trainingseinheiten entstehen könnten. Der Auftraggeber erkennt dieses Risiko ausdrücklich und vollständig an und stellt Cayenne Stables von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
8.9 Cayenne Stables haftet unter keinen Umständen für Wertverlust, kommerziellen Verlust oder Marktwertverlust des Pferdes während des Trainings, Aufenthalts, Transports oder der Haltung, ungeachtet der Ursachen oder Umstände, außer bei nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables.
8.10 Cayenne Stables behält sich ein Zurückbehaltungsrecht an jedem Pferd des Auftraggebers im Falle eines Zahlungsverzugs ausdrücklich vor. Besteht ein Zahlungsverzug länger als sechzig Tage, ist Cayenne Stables berechtigt, das Pferd nach eigenem Ermessen zu einem ihr angemessen erscheinenden Marktwert zu veräußern oder zu verwerten. Der Verkaufserlös wird nach Abzug aller offenen Forderungen, Zinsen, Inkasso-, Rechts- und sonstigen Kosten an den Auftraggeber ausgekehrt; ein etwaiger Fehlbetrag bleibt vollständig vom Auftraggeber geschuldet.
8.11 Der Auftraggeber garantiert ausdrücklich, dass das Pferd frei von sämtlichen Pfandrechten, Eigentumseinschränkungen, Pfändungen oder sonstigen rechtlichen Ansprüchen Dritter ist. Der Auftraggeber stellt Cayenne Stables uneingeschränkt von sämtlichen Schäden, Kosten und Rechtsstreitigkeiten frei, die aus Verstößen gegen diese Garantie entstehen könnten.
8.12 Cayenne Stables ist berechtigt, das Pferd an einen anderen Standort zu verbringen (z.B. spezialisierte Klinik, Trainingsstätte oder andere Stalleinrichtung), sofern dies nach Ansicht von Cayenne Stables notwendig erscheint. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten und Risiken gehen uneingeschränkt zu Lasten des Auftraggebers.
8.13 Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass Cayenne Stables keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Zwischenfälle übernimmt, die durch Interaktionen zwischen Pferden während des Aufenthalts, des Trainings oder des Transports entstehen könnten. Dieses Risiko trägt ausschließlich der Auftraggeber.
8.14 Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass Cayenne Stables keinerlei Garantie für Verkäuflichkeit, erzielbaren Preis, Verkaufszeitraum oder das Erreichen von Zielen im Rahmen von Training, Wettbewerben, Körungen oder sonstigen Aktivitäten übernimmt. Der Nichterfolg oder Nichtverkauf begründet unter keinen Umständen Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegen Cayenne Stables.
8.15 Jedes Pferd, das von Cayenne Stables zur Einstallung, zum Training, zur Verkaufsvermittlung oder auf sonstige Weise in die Obhut oder Verantwortung von Cayenne Stables übernommen wird, wird unmittelbar nach seiner Ankunft einer obligatorischen, umfassenden tierärztlichen Untersuchung durch einen von Cayenne Stables bestimmten anerkannten Tierarzt unterzogen. Der Auftraggeber stimmt dieser obligatorischen Untersuchung ausdrücklich zu und erkennt an, dass diese zur Beurteilung der Eignung, Gesundheit und des Wohlbefindens des Pferdes sowie zur Minimierung veterinärmedizinischer, rechtlicher und kommerzieller Risiken unerlässlich ist. Diese tierärztliche Untersuchung umfasst mindestens eine gründliche klinische Untersuchung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf allgemeine Gesundheit, Atmungsorgane, Herz-Kreislauf-System, Bewegungsapparat, Haut, Zahnzustand, Augen, allgemeine Kondition, Fitness und Eignung des Pferdes für den vereinbarten Zweck. Der Auftraggeber versteht und akzeptiert ausdrücklich, dass das Ergebnis dieser Untersuchung maßgeblich ist für die weitere Behandlung, das Training, die Einstallung oder Vermittlung des Pferdes durch Cayenne Stables. Sollte der beauftragte Tierarzt auf Grundlage dieser Erstuntersuchung weiterführende Untersuchungen, Diagnostik, spezielle veterinärmedizinische Behandlungen oder die Überweisung an Spezialisten, beispielsweise Spezialkliniken, Hufschmiede, Physiotherapeuten, Chiropraktiker, Osteopathen, Ernährungsberater oder andere Fachleute, empfehlen, informiert und berät der Tierarzt Cayenne Stables entsprechend. Cayenne Stables behält sich ausdrücklich das Recht vor, basierend auf diesem veterinärmedizinischen Rat und ohne vorherige Zustimmung oder Absprache mit dem Auftraggeber eigenständig zu entscheiden, diese weiterführenden Untersuchungen, Behandlungen oder Konsultationen durchzuführen, wenn Cayenne Stables dies für notwendig im Sinne des Wohlbefindens, der Gesundheit oder Sicherheit des Pferdes oder für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags hält. Sämtliche Kosten, die mit dieser obligatorischen tierärztlichen Untersuchung sowie allen daraus resultierenden weiterführenden Untersuchungen, Behandlungen, Eingriffen, Konsultationen oder Spezialbetreuung verbunden sind, trägt ausschließlich der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass er jederzeit vollumfänglich für alle aus der Untersuchung und daraus resultierenden Maßnahmen entstehenden Kosten verantwortlich ist, ungeachtet deren Ergebnisse. Cayenne Stables hat ausdrücklich das Recht, ein Pferd abzulehnen, unverzüglich zurückzusenden oder den Vertrag sofort ohne weitere Verpflichtungen aufzulösen, wenn der Auftraggeber die Mitarbeit an der obligatorischen Untersuchung verweigert, anfallende Kosten nicht bezahlt, oder wenn die Untersuchung ergibt, dass das Pferd ungeeignet für den vorgesehenen Zweck ist, ernsthafte medizinische Probleme aufweist oder anderweitige Risiken für Cayenne Stables, deren Mitarbeiter, andere Pferde oder Dritte darstellt. In solchen Fällen hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung gegenüber Cayenne Stables. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass Cayenne Stables nicht für medizinische Befunde, Diagnosen, Erkrankungen oder veterinärmedizinische Schlussfolgerungen haftbar gemacht werden kann, die sich aus dieser obligatorischen Untersuchung oder daraus folgenden Behandlungen ergeben. Der Auftraggeber stellt Cayenne Stables ausdrücklich und vollumfänglich von sämtlichen Haftungen, Schadensersatzforderungen, rechtlichen Verfahren und Kosten frei, die im Zusammenhang mit veterinärmedizinischen Befunden, Diagnosen oder darauf basierenden Entscheidungen entstehen, außer im Falle nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Cayenne Stables.
ARTIKEL 9 – NICHTERFÜLLUNG, (WIEDER-)VERKAUF UND SCHÄTZUNG
9.1 Wenn Käufer/Kunde oder Auftraggeber eine Verpflichtung aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen nicht erfüllt und der Verzug nach schriftlicher Mahnung eintritt, ist Cayenne Stables berechtigt, den Vertrag außergerichtlich zu kündigen. Das Recht von Cayenne Stables auf vollen Schadensersatz bleibt davon unberührt.
9.2 Sobald Verzug eingetreten ist, darf Cayenne Stables das betreffende Pferd – unabhängig von Eigentum oder Grund der Unterbringung – (wieder-)verkaufen, veräußern oder schätzen lassen. Alle damit verbundenen Kosten (Unterbringung, Versicherung, Transport, Schätzung) trägt die säumige Partei. Die Auswahl des Schätzers, der Verkaufszeitpunkt und die Verkaufsart liegen im alleinigen Ermessen von Cayenne Stables.
9.3 Der Erlös aus einem (Wieder-)Verkauf wird zunächst mit allen offenen Forderungen (einschließlich Hauptsumme, Zinsen und Kosten) von Cayenne Stables verrechnet. Ein etwaiger Überschuss wird an die säumige Partei ausgekehrt, es sei denn, Cayenne Stables hat darauf ein anderes Recht. Bei einem Defizit bleibt die säumige Partei zur Zahlung der Differenz verpflichtet.
9.4 Cayenne Stables haftet nicht, wenn der (Wieder-)Verkaufspreis niedriger ausfällt, als ihn Käufer/Kunde oder Auftraggeber hätte erzielen können. Ein Schadensersatz wegen vermeintlich zu geringem Verkaufserlös ist ausgeschlossen.
9.5 Ist ein Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet, ist er bindend. Eine einseitige Kündigung oder Stornierung durch Käufer/Kunde oder Auftraggeber ist nicht möglich, ohne schriftliche Zustimmung von Cayenne Stables. Bei Stornierung kann Cayenne Stables Schadensersatz verlangen, einschließlich Kosten für Unterbringung und Marketing.
9.6 Bleibt Käufer/Kunde oder Auftraggeber dreißig Tage im Zahlungsverzug, darf Cayenne Stables das Pferd (wieder-)verkaufen. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung von Cayenne Stables, wonach der Erlös mit allen offenen Forderungen verrechnet wird. Ein etwaiger Überschuss geht an die säumige Partei, ein Defizit bleibt von dieser Partei zu tragen.
9.7 Sämtliche angemessenen Rechts- und Beratungskosten, die Cayenne Stables infolge der Nichterfüllung des Käufers/Kunden oder Auftraggebers aufwenden muss, können vollständig auf die säumige Partei abgewälzt werden.
9.8 Wird der Käufer/Kunde oder Auftraggeber für insolvent erklärt, beantragt er (vorläufige) Zahlungseinstellung oder wird ein (Vor-) oder Endpfändungsbeschluss über das Pferd erlassen, ist Cayenne Stables berechtigt, den Vertrag sofort aufzulösen und das Pferd abzuholen oder (wieder-)zuverkaufen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers/Kunden oder Auftraggebers.
ARTIKEL 10 – SONSTIGE GEGENSTÄNDE
10.1 Wenn Cayenne Stables neben einem Pferd auch andere Gegenstände (z.B. Sättel, Trensen, Decken) verkauft, liefert oder bereitstellt, geschieht dies in dem Zustand, in dem sie sich tatsächlich befinden. Cayenne Stables haftet nicht für Schäden, Mängel oder Unfälle, die aus Gebrauch, Montage oder Wartung resultieren, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Ab der tatsächlichen Lieferung dieser Gegenstände liegen Risiko und Verantwortung beim Käufer/Kunden bzw. Auftraggeber, unabhängig davon, ob es sichtbare oder versteckte Mängel gibt. Ohne schriftliche Garantie ist Cayenne Stables nicht zu irgendeiner Form von Kompensation verpflichtet.
10.3 Käufer/Kunde oder Auftraggeber stellt Cayenne Stables von allen (Dritt-)Ansprüchen frei, die mit dem Zustand, den Eigenschaften oder der Verwendung dieser Gegenstände zusammenhängen.
ARTIKEL 11 – HÖHERE GEWALT
11.1 Bei Höherer Gewalt ist Cayenne Stables berechtigt, ihre Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen, ohne dass die Gegenpartei Anspruch auf Erfüllung, Schadensersatz oder Auflösung hat, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
11.2 Dauert die Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate, darf Cayenne Stables den Vertrag schriftlich kündigen, ohne zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet zu sein.
11.3 Falls Cayenne Stables vor oder beim Eintritt der Höheren Gewalt bereits teilweise geleistet hat, kann sie diese Leistungen separat in Rechnung stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen eigenständigen Vertrag.
11.4 Unter Höherer Gewalt fallen auch jede nationale oder internationale Notlage, Epidemie, Transport- oder Zollbeschränkung, Sanktionen, Handelsrestriktionen oder andere außergewöhnliche Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Cayenne Stables. Hierzu zählen auch behördlich vorgeschriebene Tierquarantänen oder Transportstopps infolge tierärztlicher Vorschriften oder staatlicher Eingriffe.
ARTIKEL 12 – VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
12.1 Käufer/Kunde oder Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen von Cayenne Stables streng geheim zu halten, einschließlich Geschäftsstrategien, Preislisten, Kundenbeständen, tierärztlichen Daten, Zucht- und Trainingsmethoden sowie sonstiger unternehmenssensibler Daten.
12.2 Käufer/Kunde oder Auftraggeber garantiert, dass Familienmitglieder, Mitarbeiter, Berater und sonstige involvierte Dritte diese Geheimhaltungspflicht einhalten. Jegliche Verstöße von deren Seite werden dem Käufer/Kunden oder Auftraggeber zugerechnet.
12.3 Jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht führt zu einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 25000 Euro pro Verstoß, unbeschadet des Rechts von Cayenne Stables auf weiteren Schadensersatz.
12.4 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cayenne Stables ist es nicht gestattet, Bildmaterial von Geländen, Personal, Einrichtungen, Trainingsmethoden oder Pferden von Cayenne Stables zu veröffentlichen (z.B. über Social Media). Dieser Verstoß führt zur gleichen Vertragsstrafe gemäß diesem Artikel.
12.5 Cayenne Stables verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften und übermittelt diese nur an Dritte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
12.6 Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages für mindestens fünf Jahre in Kraft, unabhängig davon, aus welchem Grund und in welcher Form eine Beendigung erfolgte.
12.7 Cayenne Stables ist berechtigt, Sicherheits- und Beweismaterial mittels Kameraüberwachung oder digitalem Monitoring auf ihrem Gelände zu sammeln. Dieses Bildmaterial darf bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel genutzt werden, sofern dies mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung vereinbar ist.
12.8 Cayenne Stables kann Foto- und Videomaterial von (verkauften) Pferden zu Marketing- und Werbezwecken verwenden, sofern der Käufer/Kunde dem nicht im Voraus schriftlich widerspricht.
ARTIKEL 13 – FREISTELLUNG
13.1 Käufer/Kunde oder Auftraggeber stellt Cayenne Stables von allen Ansprüchen Dritter (z.B. Stallhalter, Versicherer, Besucher, Mitarbeiter) frei, die im Zusammenhang mit dem Pferd oder den von Cayenne Stables erbrachten Dienstleistungen stehen, sobald das Risiko übergegangen ist bzw. ab Vertragsschluss. Diese Freistellung bezieht sich auf sämtliche Arten von Schäden (materiell, immateriell, Folgeschäden).
13.2 Die Freistellung gilt nicht, wenn und soweit Käufer/Kunde oder Auftraggeber nachweist, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Cayenne Stables vorliegt. Die Beweislast hierfür obliegt der Gegenpartei.
13.3 Wenn eine dritte Person durch das Handeln eines Pferdes, das sich tatsächlich in Gebrauch oder Obhut des Käufers/Kunden, Auftraggebers oder ihrer Hilfspersonen befindet, einen Personenschaden erleidet, kann Cayenne Stables nicht haftbar gemacht werden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cayenne Stables.
ARTIKEL 14 – VERSICHERUNG
14.1 Käufer/Kunde oder Auftraggeber ist verpflichtet, vor der ersten Nutzung oder dem ersten Transport des Pferdes eine Versicherung abzuschließen, die mindestens Tod, Unfälle und Haftpflicht abdeckt. Auf Verlangen kann Cayenne Stables den schriftlichen Nachweis dafür fordern.
14.2 Falls Cayenne Stables dies verlangt, hat Käufer/Kunde oder Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen eine gültige Versicherungspolice vorzulegen. Bei Fehlen dessen ist Cayenne Stables berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet ihres Rechtes auf Schadensersatz.
14.3 Eine Verweigerung oder Beschränkung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer kann niemals zu einer Haftung von Cayenne Stables führen.
14.4 Versäumt es der Käufer/Kunde oder Auftraggeber, eine angemessene Versicherung abzuschließen, und es kommt zu Schäden, Tod oder einem sonstigen Vorfall, kann keine Entschädigung oder Kompensation von Cayenne Stables verlangt werden. Das gesamte Risiko verbleibt bei der Gegenpartei.
14.5 Sofern keine Transportversicherung besteht, stellt der Käufer/Kunde oder Auftraggeber Cayenne Stables uneingeschränkt von jeder Form von Schäden oder Verlusten während des Transports frei, unabhängig davon, wer den Transport ausführt.
14.6 Befindet sich das Pferd zur Unterbringung oder Vermittlung bei Cayenne Stables, ist der Auftraggeber verpflichtet, mindestens über eine Versicherung gegen Tod und Haftpflicht zu verfügen. Fehlt dies, bleiben alle Risiken beim Auftraggeber.
14.7 Cayenne Stables ist befugt, erforderlichenfalls selbst eine Versicherung für das Pferd abzuschließen, wenn Käufer/Kunde oder Auftraggeber darin nachlässig ist; sämtliche entstandenen Kosten können von Cayenne Stables vollständig weiterbelastet werden.
ARTIKEL 15 – ONLINE-BEWERTUNGEN UND REPUTATIONSSCHUTZ
15.1 Käufer/Kunde oder Auftraggeber hat es zu unterlassen, rechtswidrige, rufschädigende oder irreführende Äußerungen über Cayenne Stables, deren Personal, Einrichtungen oder Dienstleistungen zu verbreiten, sowohl online als auch anderswo. Nachweislich schädliche und falsche Veröffentlichungen sind untersagt.
15.2 Sollte sich Käufer/Kunde oder Auftraggeber dennoch schädlicher oder unwahrer Publikationen schuldig machen, die dem Ruf von Cayenne Stables schaden, wird eine sofort fällige Vertragsstrafe von 2500 Euro pro Verstoß fällig, zuzüglich 250 Euro für jeden Tag, den die Publikation bestehen bleibt, bis zu einem Maximum von 10000 Euro. Das Recht von Cayenne Stables auf weiteren (Personen-)Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
15.3 Als negative oder schädliche Äußerungen gelten auch alle unbegründeten oder irreführenden Veröffentlichungen, die das professionelle Ansehen von Cayenne Stables beeinträchtigen.
15.4 Verlangt Cayenne Stables schriftlich, dass Käufer/Kunde oder Auftraggeber eine schädliche oder falsche Online-Äußerung entfernt, so muss dies innerhalb von 48 Stunden geschehen. Bei Verstoß bleibt die Vertragsstrafe gemäß Artikel 15.2 unvermindert geschuldet und Cayenne Stables kann darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen.
15.5 Werden solche negativen Äußerungen anonym oder unter einem Pseudonym gemacht, sich aber nachweislich dem Umfeld von Käufer/Kunde oder Auftraggeber zuordnen lassen, wird vermutet, dass Käufer/Kunde oder Auftraggeber dafür direkt haftbar ist. Der Gegenbeweis obliegt vollständig dem Käufer/Kunden oder Auftraggeber.
15.6 Käufer/Kunde oder Auftraggeber haftet gleichermaßen für schädliche Äußerungen von Familienmitgliedern, Mitarbeitern oder anderen ihnen nahestehenden Personen.
ARTIKEL 16 – VERMIETUNG, LEASING UND LEIHE VON PFERDEN
16.1 Wenn Cayenne Stables (als Vermieter/Lessor) ein Pferd per Vermietung, Leasing oder Leihe zur Verfügung stellt, behält Cayenne Stables das rechtliche Eigentum. Der Mieter/Lessee erwirbt keinerlei Eigentums- oder Sicherungsrechte, ungeachtet der Dauer oder der Vergütung.
16.2 Ab der tatsächlichen Übergabe (z.B. Mitnahme) liegen alle Risiken (Verletzung, Krankheit, Tod, Schäden an Dritten) beim Mieter/Lessee. Sämtliche damit verbundenen Kosten und Haftungen trägt er.
16.3 Der Mieter/Lessee muss über eine geeignete Versicherung (Lebens-, Krankheits-, Haftpflichtversicherung) verfügen. Fehlt diese, trägt er alle Risiken.
16.4 Das Pferd darf nur von den zuvor vereinbarten Personen genutzt werden und ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Jede andere Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung von Cayenne Stables untersagt.
16.5 Alle Kosten (Stallung, Pflege, Training, Versicherungen, Tierarzt, Hufschmied) während der Miet-, Leasing- oder Leihdauer trägt der Mieter/Lessee, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
16.6 Schäden, Krankheiten, Tod oder andere relevante Umstände sind Cayenne Stables unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Die finanziellen Folgen und Risiken trägt uneingeschränkt der Mieter/Lessee.
16.7 Cayenne Stables kann das Pferd jederzeit zurückholen, wenn der Mieter/Lessee seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn die Sicherheit von Mensch und Tier gefährdet ist. Der Mieter/Lessee muss dabei vollständig und sofort mitwirken.
16.8 Der Mieter/Lessee stellt Cayenne Stables von allen (Dritt-)Ansprüchen frei, die sich aus dem Pferd während der Miet-, Leasing- oder Leihdauer ergeben.
16.9 Nach Beendigung der Miet-, Leasing- oder Leihperiode muss der Mieter/Lessee das Pferd ohne Verzögerung und auf eigene Kosten an Cayenne Stables zurückgeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
16.10 Eine kommerzielle Nutzung (z.B. Unterrichtserteilung oder Weitervermietung an Dritte) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Cayenne Stables nicht gestattet. Bei Verstoß gilt eine sofort fällige Vertragsstrafe von 5000 Euro pro Verstoß, unbeschadet des Rechts auf weiteren Schadensersatz.
16.11 Cayenne Stables ist während der Miet-, Leasing- oder Leihdauer berechtigt, Kontrollen durchzuführen oder den Umgang des Mieters/Lessee mit dem Pferd zu überprüfen. Der Mieter/Lessee ist zur Mitwirkung verpflichtet.
16.12 Jegliche Verbesserung oder Verschlechterung des Pferdes während der Miet-, Leasing- oder Leihperiode fällt vollständig in den Risikobereich des Mieters/Lessee.
ARTIKEL 17 – PROBEZEIT UND PROBEREITEN
17.1 Sofern ein potenzieller Käufer/Kunde vor einem geplanten Kauf einen Probezeitraum vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
17.2 Während des Probezeitraums bleibt Cayenne Stables der rechtliche Eigentümer des Pferdes.
17.3 Sobald der potenzielle Käufer/Kunde das Pferd tatsächlich oder haftungsrechtlich in Besitz nimmt (z.B. zu einem externen Standort mitnimmt), trägt er sämtliche Risiken (u.a. Verletzung, Krankheit, Tod, Schäden), auch wenn sich das Pferd physisch noch bei Cayenne Stables befindet.
17.4 Der potenzielle Käufer/Kunde muss über Versicherungen verfügen, die mindestens Tod, Tierarztkosten, Unfälle und Haftpflicht abdecken. Unterlässt er dies, trägt er die Folgen alleine.
17.5 Das Pferd darf während des Probezeitraums ausschließlich von zuvor vereinbarten Personen genutzt werden und nur zum Zweck der Kaufbeurteilung. Jede andere Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
17.6 Der Probezeitraum dauert maximal sieben Tage, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf muss das Pferd zurückgegeben werden oder der Kauf wird endgültig geschlossen.
17.7 Tritt ein Schaden, eine Krankheit, ein Todesfall oder ein anderer schwerwiegender Vorfall ein, informiert der potenzielle Käufer/Kunde Cayenne Stables sofort und schriftlich. Sämtliche damit verbundenen Kosten und Risiken liegen beim potenziellen Käufer/Kunden.
17.8 Cayenne Stables darf den Probezeitraum jederzeit beenden, wenn der potenzielle Käufer/Kunde die Bedingungen nicht einhält oder die Sicherheit und das Wohlergehen von Mensch oder Tier gefährdet sind.
17.9 Der potenzielle Käufer/Kunde stellt Cayenne Stables von sämtlichen (Dritt-)Ansprüchen während des Probezeitraums frei, ungeachtet von Ursache oder Hergang.
17.10 Auch bei einem kurzen Besuch oder Probereiten auf dem Gelände von Cayenne Stables (oder anderswo mit Einverständnis von Cayenne Stables) gilt, dass alles auf eigenes Risiko des potenziellen Käufers/Kunden oder Dritten geschieht. Cayenne Stables haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
17.11 Das Risiko für Vorkommnisse geht unverzüglich auf den potenziellen Käufer/Kunden über, sobald das Pferd das Gelände von Cayenne Stables verlässt, unabhängig davon, ob der Transport durch Cayenne Stables durchgeführt wird.
17.12 Tritt während des Probezeitraums ein Schaden oder eine Verletzung auf, die zu einer Wertminderung des Pferdes führt (auch wenn diese erst später erkennbar wird), haftet der potenzielle Käufer/Kunde für die Wertminderung.
17.13 Cayenne Stables ist berechtigt, nach Rückkehr des Pferdes nach Ablauf des Probezeitraums eine unabhängige Untersuchung oder Inspektion vorzunehmen, um mögliche Schäden festzustellen. Die Kosten und Risiken dafür trägt der potenzielle Käufer/Kunde, sofern sich zeigt, dass Schäden oder Verletzungen entstanden sind.
ARTIKEL 18 – ZUTRITT UND AUFENTHALT AUF DEN GELÄNDEN VON CAYENNE STABLES ODER DRITTEN
18.1 Jeder Besucher, der das Gelände von Cayenne Stables betritt oder sich gemeinsam mit Cayenne Stables auf einem Gelände Dritter befindet, tut dies vollständig auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
18.2 Cayenne Stables haftet nicht für Schäden, Verletzungen, Unfälle, Diebstahl oder Verlust von Eigentum, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
18.3 Der Besucher erkennt die inhärenten Risiken von Pferdehaltung, Stallung, Trainingsanlagen und Umgang mit Pferden an und akzeptiert sie.
18.4 Der Besucher sollte über entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherungen verfügen; das Fehlen derselben kann keine Haftung von Cayenne Stables begründen.
18.5 Nimmt der Besucher ein Pferd von Cayenne Stables (oder Dritten) in Gebrauch oder reitet dieses, geschieht dies vollständig ohne Haftung von Cayenne Stables, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.6 Der Besucher stellt Cayenne Stables von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch sein Verhalten oder seine Anwesenheit auf dem Gelände von Cayenne Stables oder anderswo in Begleitung von Cayenne Stables entstehen.
18.7 Cayenne Stables kann jederzeit den Zutritt verweigern oder jemanden (lassen) entfernen, wenn die Sicherheit, Gesundheit oder Eigentum gefährdet werden.
18.8 Der Besucher hat sich an alle Anweisungen und Sicherheitsvorschriften von Cayenne Stables zu halten. Schäden durch Nichtbefolgung gehen vollständig zu Lasten des Besuchers.
18.9 Minderjährige Besucher dürfen das Gelände von Cayenne Stables oder ein Drittgelände nur unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines beauftragten Erwachsenen betreten. Cayenne Stables haftet nicht für Schäden oder Verletzungen bei Minderjährigen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cayenne Stables.
18.10 Cayenne Stables ist berechtigt, Besucher zu identifizieren oder den Zutritt zu verweigern, wenn keine ausreichende Versicherung oder Identifizierung vorgelegt wird oder wenn es die Sicherheit erfordert.
18.11 Beim Reiten oder Hantieren von Pferden auf dem Gelände von Cayenne Stables ist das Tragen geeigneter Sicherheitskleidung (z.B. Helm und geeignetes Schuhwerk) Pflicht, insbesondere für Minderjährige. Die Nichteinhaltung erfolgt auf eigenes Risiko und kann unter keinen Umständen zu einer Haftung von Cayenne Stables führen.
ARTIKEL 19 – GEBRAUCH, LEIHE ODER GELEGENHEITSREITEN VON PFERDEN
19.1 Wenn Cayenne Stables einem Dritten ein Pferd gelegentlich oder ohne formellen schriftlichen Vertrag zur Verfügung stellt (z.B. für eine Probefahrt, gelegentliches Reiten, Nutzung oder Leihe), gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt.
19.2 Ab dem Moment, in dem der Dritte das Pferd tatsächlich in Besitz nimmt (auch wenn nur kurz), trägt er alle Risiken (wie Verletzung, Krankheit, Tod, Schäden an Dritten).
19.3 Der Dritte sorgt selbst für ausreichende Versicherungen; fehlen diese, trägt er sämtliche Risiken, einschließlich finanzieller Folgen.
19.4 Dieser Dritte stellt Cayenne Stables unbedingt von allen (Dritt-)Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Besitz des Pferdes während der gelegentlichen Nutzung entstehen.
19.5 Auch bei sehr kurzzeitigem Gebrauch (z.B. ein einziges Probereiten) geht das Risiko sofort auf den Dritten über, unabhängig davon, ob eine Vergütung vereinbart wurde.
ARTIKEL 20 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
20.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, Angebote, Verträge, Rechnungen und Dienstleistungen zwischen Cayenne Stables und der Gegenpartei (Käufer/Kunde, Auftraggeber, Mieter, Besucher oder in anderer Funktion). Ab dem ersten Kontakt wird die Gegenpartei so betrachtet, als hätte sie von diesen Bedingungen Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
20.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. In einem solchen Fall werden die Parteien im Einvernehmen eine Ersatzbestimmung formulieren, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt und die Schutzwirkung für Cayenne Stables beibehält.
20.3 Cayenne Stables kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig abändern oder ergänzen. Die geänderten Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe an den Käufer/Kunden oder Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig, auch für bereits bestehende Verträge. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung oder Risikozuteilung zugunsten von Cayenne Stables wird nicht als wesentliche Verschlechterung betrachtet.
20.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst. Bei einer eventuellen Übersetzung gilt im Falle von Auslegungsdifferenzen stets der niederländische Text.
20.5 So festgelegt und für verbindlich erklärt durch Cayenne Stables, mit eingetragenem Geschäftssitz in der Ko van Dijklaan 1, 1187 RZ in Amstelveen, Niederlande, eingetragen unter der Nummer 34361394 bei der Handelskammer. Diese Bedingungen gelten in der neuesten Fassung (2025) und treten unmittelbar nach Veröffentlichung oder Bekanntgabe in Kraft.